Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind gem. §10 BattG verpflichtet, ein Pfund in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Wir haben Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können oder aber zur fachgerechten Entsorgung an geeigneten Stellen abgegeben werden können. Die Erstattung des Pfundes erfolgt ausschließlich bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
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